Grasshopper mit großem Rucksack (Bild: Klaus Dapp)
Auch wenn ich im letzten Jahr viel weniger gefahren bin als ich mit das vorgestellt habe, so wollte ich doch eine Jahresinspektion machen lassen – auch in der Hoffnung, dass ich 2017 wieder mehr Zeit auf dem Rad verbringe. So habe ich mal ein paar Überstunden abgefeiert und eine Fahrt nach Basel zur Nacht der Museen mit dem Wegbringen des Rades verbunden. Bei kaltem aber sonnigen fuhr ich von Nauheim nach Trebur und gab das gute Stück ab.
Fahrrad Claus macht jeweils eine Annahme, bei der Anhand einer Checkliste die Wünsche und die klar erkennbaren Arbeiten der Jahresinspektion festgelegt wurden. Folgende Positionen waren fällig
- Austausch des hinteren Kennenschutzrohrs
- Ölwechsel bei der Rohloff-Schaltung
- Tauschen der Bremsbeläge
- „Entknarzen“ des Sitzes
Außerdem wurde so Diverses wie das Steuerlager wieder festgezogen und nachgestellt.
Insgesamt habe ich dafür 260 Euro bezahlt … 25 Euro hätte ich mir sparen können, wenn das Rad nicht völlig verdreckt gewesen wäre. Im Gegensatz zu meinem Faltrad trage ich den Grasshopper nicht drei Stockwerke hoch und putze das Rad im Bad. Jetzt ist er aber schön sauber und ich muss mal schauen, dass ich noch etwas Wachs dranbringe, damit das auch lange so bleibt.
Bei der Rückfahrt gab es mal wieder ein Bahnerlebnis. Nachdem der erste Zug ausgefallen ist, bin ich von Nauheim nach Groß-Gerau geradelt, um nicht ganz so lange frieren zu müssen. Als der nächste Zug dann in Groß-Gerau ankam, rief der Lokführer gleich, dass er das Rad eigentlich überhaupt nicht mitnehme. Ich hatte wirklich keine Lust, darüber zu debattieren und meinte nur, ich würde ihm meine Bahncard 100 gerne zeigen.
Ich habe dann nachgeschaut. In den RMV-Beförderungsbedingungen heißt es: „Als Fahrräder gelten einsitzige Zweiräder, Tandems sowie Fahrräder mit elektromotorischen Hilfsantrieb, wenn sie nicht unter die EU Richtlinie 2002/24/EC fallen und somit keine Zulassung benötigen. Alle sonstigen Fahrzeuge mit Motorausrüstung, hierzu zählen auch Elektromobile und Elektroscooter, sowie Sonderkonstruktionen (z. B. Zweiräder mit langem Radstand und Lastenräder) sind von der Mitnahme ausgeschlossen.“
Da stellt sich jetzt die Frage, ist ein Liegerad eine Sonderkonstruktion? Am Darmstädter Bahnhof wechselt der Zug die Fahrtrichtung und ich traf auf den Lokführer. Ich sprach ihn an und bemerkte, dass ich den Text so nicht kenne. Dass ich aber der Meinung bin, dass der Grasshopper als einsitziges Zweirad gilt. Wir diskutieren eine Weile und mir gelang es ganz gut, seine Argumente zu entkräften … denn der Grasshopper ist nun mal kürzer als ein Normalrad, der Kettenkranz vorne geschützt und ich habe Gute zum Festmachen. Beim Verabschieden meinte er dann, dass er „das nächste mal die Fresse hält“ und dass ich als einer der wenigen mit ihm im vernündigen Deutsch gute Argumente benannt habe.
Ich war dann doch froh, als ich bei mir daheim war und erst mal warm duschen konnte.